Nach Erhalt Ihrer Vollmacht legen wir diese bei den Behörden vor, d.h. wir informieren die Behörden, dass wir Ihr Steuerberater sind.
Dafür wird folgendes Honorar verrechnet:
- Vollmachtsvorlage pro Behörde und pro Steuernummer: € 50,00 zzgl. 20 % USt *)
*) Sollten wir eine Lohnverrechnung für Sie erstellen ist auch bei der Gesundheitskassa und bei der Gemeinde eine Vollmachtsvorlage notwendig
Bei Firmenneugründungen oder dem Beginn einer Vermietung sind noch zusätzliche Formulare auszufüllen:
- pro Formular: € 50,00 zzgl. 20 % USt
Die Anzahl der notwendigen Formulare ist abhängig von der Rechtsform:
- Einzelunternehmen oder Vermietung als Einzelperson:
- Formular Betriebseröffnung an das Finanzamt
- Regelbesteuerungsantrag (falls sinnvoll)
- OG/KG/Vermietungsgemeinschaft:
- Formular Betriebseröffnung für die Gesellschaft an das Finanzamt
- Formular Betriebseröffnung je Gesellschafter/Miteigentümer an das Finanzamt
- Unterschriftenprobeblatt
- Regelbesteuerungsantrag (falls sinnvoll)
- GmbH:
- Formular Betriebseröffnung für die Gesellschaft an das Finanzamt
- Firmenbuchauszug
- Eröffnungsbilanz
- Unterschriftenprobeblatt
- Regelbesteuerungsantrag (falls sinnvoll)
Sie können gerne selbst die Formulare bei den Behörden einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die oben genannten Preise nur dann gültig sind, wenn wir alle Formulare für Sie erstellen und einreichen. Sollten wir nur einzelne Eingaben machen oder Eingaben von Ihnen richtig stellen müssen, werden diese Arbeiten nach dem aktuell gültigen Beratungssatz von € 50,00 pro begonnener 1/4 Stunde zzgl. USt in Rechnung gestellt.