Direkt zum Seiteninhalt

PU-Ende-Zusammenarbeit - Online Steuerberatung STEUERPROFI

Eine Kündigung ist immer bis 10. eines Monats zum Ende des Monats möglich.
Beispiel 1: Sie kündigen am 9. März, dann endet unsere Zusammenarbeit am 31. März
Beispiel 2: Sie kündigen am 11. März, dann endet unsere Zusammenarbeit am 30. April

Nach Erhalt Ihrer Kündigung und Abschluss unserer Arbeiten widerrufen wir die Vollmacht bei den Behörden, d.h. wir informieren die Behörden, dass wir nicht mehr Ihr Steuerberater sind.
Dafür wird folgendes Honorar verrechnet:
  • Vollmachtsniederlegung pro Behörde und pro Steuernummer: € 25,00 zzgl. 20 % USt *)
*) Sollten Sie eine Lohnverrechnung erstellen ist auch bei der Gesundheitskassa und bei der Gemeinde eine Vollmachtsniederlegung notwendig

Zurück zum Seiteninhalt