Ablauf Zusammenarbeit - Online Steuerberatung STEUERPROFI

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Ablauf Zusammenarbeit
VOM KOSTENLOSEN ERSTGESPRÄCH BIS ZUR VOLLMACHTSVORLAGE
kostenloses Erstgespräch: Nach Durchsicht unserer Homepage und Erstellung eines Online-Angebots sollten Sie ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung offener Fragen unserer Zusammenarbeit buchen.
Anmeldung: wir müssen Ihre Identität kontrollieren und dies dokumentieren bevor wir die Vollmacht beim Finanzamt vorlegen können. Bitte verwenden Sie die vorbereitete Anmeldeseite
Vollmachtsvorlage beim Finanzamt und anderen Behörden: nach Ihrer Anmeldung übermitteln wir Ihnen die Vertretungsvollmacht gegenüber dem Finanzamt und der österreichischen Gesundheitskassa (falls wir auch eine Lohnverrechnung für Sie erstellen sollen). Nach der Rücksendung legen wir die Vollmacht vor; die Post der Behörden wird direkt an Sie übermittelt
LAUFENDE BETREUUNG
Buchhaltung mit kostenlosem Erfassungsfile: Fordern Sie bitte das kostenlose Erfassungsfile auf unserem Online-Portal an
Buchhaltung durch uns:  Infos zu den Möglichkeiten des Beleg-Uploads  finden Sie in unserem Online-Portal an. Sie erhalten von uns die Zugangsdaten bzw eine Einladung zum Anmelden

Lohnverrechnung: bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn angemeldet werden müssen. Übermitteln Sie uns bitte spätestens drei Arbeitstage vorher
  • eine Kopie der E-Card sowie des Ausweises und des Befreiungsscheins (bei Nicht-EU oder Nicht-EWR-Bürgern)
  • den Tag des Arbeitsbeginns
  • eine kurze Beschreibung der Tätigkeit
  • die Höhe des Bezuges
  • Zuschläge oder sonstige Bezüge
Bis zum 15. des laufenden Monats brauchen wir von Ihnen alle geänderten Daten (z.B: Anzahl der Stunden, Reisekostenabrechnungen)
JAHRESABSCHLUSS UND STEUERERKLÄRUNGEN
Anforderungsliste notwendige Unterlagen und Infos: In unserem Online-Portal können Sie eine Aufstellung der benötigten Unterlagen downloaden. Bitte übermitteln Sie die Unterlagen für die Steuererklärungen bis spätestens 31. März des Folgejahres. Auch das kostenlose Erfassungsfile können Sie über unser Online-Portal verschlüsselt hochladen
Steuererklärungen und Jahresabschluss: wir erstellen auf Basis Ihrer Unterlagen und den eventuell nachgeforderten fehlenden Infos, den Jahresabschluss und die Steuererklärungen. Nach Fertigstellen erhalten Sie diesen zur Durchsicht auf augenscheinliche Fehler und Retournierung mit Ihrer Unterschrift (Handysignatur).

Bitte beachten Sie, dass wir Steuerberater bis 31. März des übernächsten Jahres die Steuererklärungen einreichen können. Die Auswahl bleibt uns überlassen und wird je nach Notwendigkeit (z.B: Frist Firmenbuchgericht, Guthaben oder Nachzahlung) erstellt.

Nach der Einreichung Ihrer Steuererklärungen erhalten Sie vom Finanzamt die Steuerbescheide. Auf Grund des mitgesandten Berechnungsblattes können Sie die Richtigkeit der Bescheide selbst kontrollieren. Falls Differenzen vorhanden sind, können wir gerne die Sinnhaftigkeit einer Berufung (Bescheibeschwerde) samt Erfolgsaussichten mit Ihnen klären.
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